AGB WinHelp GmbH für den Softwarekauf

Allge­meine Geschäfts- und Lizenz­be­din­gungen der WinHelp GmbH, Bienwaldstraße 41, 76287 Rheinstetten

 

  • 1 Geltungs­be­reich
  1. Diese Allge­meinen Geschäfts- und Lizenz­be­din­gungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertrags­be­ziehung zwischen WINHELP und Personen, die bei WINHELP Software bestellen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). WINHELP und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
  2. Der Kunde sichert zu, dass er volljährig und unbeschränkt geschäfts­fähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entspre­chende Vertre­tungs­macht verfügt.
  3. Mündliche Nebena­b­reden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allge­meinen Geschäfts- und Lizenz­be­din­gungen gelten ausschließlich. Abwei­chende oder diesen Allge­meinen Geschäfts- und Lizenz­be­din­gungen entge­gen­ste­hende Geschäfts­be­din­gungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn WINHELP den Geschäfts­be­din­gungen des Kunden nicht ausdrücklich wider­spricht.
  4. Die von WINHELP angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.

 

  • 2 Vertrags­schluss
  1. Die in Anzeigen und Inter­netseiten enthal­tenen Angaben sind freibleibend und unver­bindlich und stellen kein Angebot von WINHELP dar.
  2. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an WINHELP zum Abschluss eines Kaufver­trages über die vom Kunden bestellte Software dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Internet bzw. E-​Mail abgibt, erhält er von WINHELP eine E-​Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzel­heiten zur Bestellung aufführt (Bestell­be­stä­tigung). Diese Bestell­be­stä­tigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern infor­miert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei WINHELP einge­gangen ist.
  3. Der Kunde ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei WINHELP an diese gebunden.
  4. Ein Kaufvertrag zwischen WINHELP und dem Kunden über die bestellte Software kommt erst dann zustande, wenn WINHELP die Bestellung durch eine weitere E-​Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden annimmt (Annah­me­er­klärung) oder ihr durch Übermittlung des Downloadlinks für die bestellte Software nachkommt. WINHELP behält sich vor, das Angebot nur bezüglich eines Teils der bestellten Software anzunehmen. Über Software, die nicht in der Annah­me­er­klärung aufge­führt ist oder für die dem Kunden kein Downloadlink übermittelt wurde, kommt kein Kaufvertrag zustande.

 

  • 3 Übergabe und Download der Software
  1. Die Übergabe der Software erfolgt durch Bereitstellung eines Links zum Download für die bestellte Software im Online-Kundenkonto des Kunden. Über diesen Link kann der Kunde die Software herun­ter­laden und aktivieren.
  2. WINHELP ist zu Teillie­fe­rungen und Teilleis­tungen in zumut­barem Umfang berechtigt.
  3. Das Updatepaket ermöglicht dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit den Download und die Installation von während dieser Zeit durch WINHELP zur Verfügung gestellte Updates oder ähnliche Softwareanpassungen. Der Kunde wird rechtzeitig vor Laufzeitende auf dieses per E-Mail an seine im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse hingewiesen.
  4. Die Nutzung der Software sowie aller durch WINHELP zur Verfügung gestellten Anpassungen wird dem Kunden entsprechend der im nachfolgenden § 4 beschriebenen Lizenz ermöglicht. Sie ist an die Webshop-URL, für die sie registriert wurde, gebunden und zu Zwecken der Überprüfung der Aktualität der Software (insbesondere zur Ermöglichung der Updates etc.) und der lizenzgemäßen Nutzung (ggf. Laufzeit, Anzahl der Installationen) erfolgt eine regelmäßige automatische Prüfung der installierten WinHelp Module. Dabei werden durch WinHelp die Shopversion, die installierten WinHelp-Module, die Webshop-Url/TestShop-URL sowie die IP-Adresse des jeweiligen Shops erhoben und verarbeitet.

 

  • 4 Lizenz
  1. WINHELP ist Inhaberin des Urheber­rechts und sonstiger gewerb­licher Schutz­rechte an der Software und behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen Allge­meinen Geschäfts- und Lizenz­be­din­gungen nicht ausdrücklich einge­räumt worden sind.
  2. WINHELP räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbefris­tetes Nutzungs­recht an der Software ein (nachfolgend „Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software in den Webshop, der beim Kauf der Software benannt wird, zu integrieren, diese auf dem Webserver des Webshops zu speichern und zum bestim­mungs­ge­mäßen Gebrauch zu nutzen. Ausschließlich zu Testzwecken darf der Kunde die Software ebenfalls auf einer zweiten, bei der Bestellung oder im Kundenkonto, hinterlegten TestShop-URL einsetzen. Die Installation auf einem zweiten Produktivshop ist untersagt.
  3. Dem Kunden ist es insbe­sondere untersagt, die Software ganz oder teilweise zu verviel­fäl­tigen, zu vermieten oder zu verleasen, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder ander­weitig umzuge­stalten, die Software unter­zu­li­zen­zieren oder die Software draht­ge­bunden oder drahtlos öffentlich wieder­zu­geben, einschließlich der öffent­lichen Zugäng­lich­ma­chung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffent­lichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu dekom­pi­lieren, zu disas­sem­b­lieren oder zurück­zu­ent­wi­ckeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlä­gigem zwingenden Urheber­recht berechtigt.
  4. Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich WINHELP zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quell­codes. § 69e Urheber­rechts­gesetz bleibt unberührt.
  5. Die Lizenz ist unüber­tragbar; ausge­nommen hiervon ist die Weitergabe der vom Kunden herun­ter­ge­la­denen Programm­kopie der Software, sofern der Kunde die auf seinem Computer instal­lierte Programm­kopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar macht.

       Die Weitergabe der Programm­kopie der Software bedarf der schrift­lichen Zustimmung von WINHELP. Diese erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Kunde WINHELP schriftlich versi­chert, dass er alle Origi­nal­kopien der Software dem Dritten weiter­ge­geben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einver­ständnis gegenüber WINHELP mit den hier verein­barten Nutzungs- und Weiter­ga­be­be­din­gungen erklärt.

 

  • 5 Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software gesichert aufzu­be­wahren, so dass ein unberech­tigter Zugang bzw. unzuläs­siges Kopieren verhindert wird.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.
  3. Im Fall der Weitergabe der vom Kunden herun­ter­ge­la­denen Programm­kopie der Software muss der Kunde die auf seinem Computer instal­lierte Programm­kopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar machen und WINHELP Namen und Adresse des Empfängers der Software mitteilen.

 

  • 6 Vergütung, Zahlungs­be­din­gungen, Aufrech­nungs­verbot
  1. Es gelten die in Anzeigen und/oder Inter­netseiten von WINHELP angege­benen, jeweils aktuellen Preise. Alle Preis­an­gaben sind in Euro und zuzüglich Umsatz­steuer. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise - Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbe­halten - auf die jeweils abgebil­deten Softwa­re­pro­dukte in den Anzeigen und der Inter­netseite von WINHELP gemäß entspre­chender Beschreibung.
  2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt als Vorauszahlung mittels der auf der Inter­netseite von WINHELP angebo­tenen Zahlungs­me­thoden. WINHELP behält sich vor, bestimmte Zahlungs­me­thoden auszu­schließen. Bei regis­trierten Bestandskunden kann WINHELP auch Zahlung gegen Rechnungs­stellung anbieten. Bei Rechnungs­stellung behält WINHELP sich eine Bonitäts­prüfung vor. Alle Forde­rungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Erst wenn WINHELP über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Der Kunde kommt ohne weitere Erklä­rungen von WINHELP in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.
  4. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausge­schlossen, es sei denn, die Gegen­for­derung des Kunden ist unbestritten oder rechts­kräftig festge­stellt.

 

  • 7 Gewähr­leistung
  1. WINHELP gewähr­leistet während der Gewähr­leis­tungs­frist, dass die Funkti­ons­weise der Software im Wesent­lichen der Spezi­fi­kation der Software entspricht.
  2. WINHELP gewähr­leistet nicht, dass die Software den Anfor­de­rungen des Kunden entspricht. WINHELP übernimmt keine Gewähr­leistung für technische Einzel­heiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der Spezi­fi­kation der Software nichts anderes bestimmt ist. In der Spezi­fi­kation der Software oder sonstigen Dokumen­tation festge­legte Spezi­fi­ka­tionen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
  3. Bei Vorliegen eines Gewähr­leis­tungs­falls wird WINHELP nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehler­be­hebung, Ersatz­be­schaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben. WINHELP stehen zwei Versuche zur Nachbes­serung zu. Gelingt es WINHELP nicht, die Mängel innerhalb eines angemes­senen Zeitraums zu beheben, ist der Kunde zur Reduzierung der Vergütung („Minderung“) berechtigt. Sollte es sich um einen wesent­lichen Mangel handeln, ist der Kunde statt zur Minderung auch zum Rücktritt berechtigt.
  4. Dem Kunden stehen keine Gewähr­leis­tungs­an­sprüche zu,
  • wenn er die Software nicht bestim­mungs­gemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
  • wenn er die Software ohne vorherige schrift­liche Zustimmung von WINHELP modifi­ziert oder verändert, oder
  • wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompa­tibel sind,

            es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurück­zu­führen ist.

  1. Ansprüche wegen mangel­hafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuld­haften Pflicht­ver­letzung von WINHELP oder auf einer fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung eines gesetz­lichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hilfen von WINHELP beruhen. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung von WINHELP bzw. eines gesetz­lichen Vertreters oder eines Erfül­lungs­ge­hilfen von WINHELP beruhen.
  2. Sofern dem Kunden aufgrund Gewähr­leistung ein Anspruch auf Schaden­ersatz oder Ersatz vergeb­licher Aufwen­dungen zusteht, unter­liegt dieser der Haftungs­be­schränkung des nachste­henden § 8.

 

  • 8 Haftung
  1. WINHELP haftet nicht für Schäden, Verzö­ge­rungen oder Leistungs­hin­der­nisse, die außerhalb des Verant­wor­tungs­be­reichs von WINHELP liegen.
  2. WINHELP haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsach­gemäße oder nicht bestim­mungs­gemäße Nutzung der Software zurück­zu­führen sind.
  3. Gleich aus welchen Rechts­gründen haftet WINHELP nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verur­sacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von WINHELP verur­sachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuld­hafter Verletzung einer wesent­lichen vertrag­lichen Haupt­pflicht oder Kardi­nal­pflicht oder im Fall der Nicht­er­füllung einer Garantie oder falls ein Mangel von WINHELP arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardi­nal­pflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von WINHELP, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung der Vertrags­be­ziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Errei­chung des Vertrags­zwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mäßig vertraut.
  4. Im Fall der Verletzung einer wesent­lichen vertrag­lichen Haupt­pflicht oder Kardi­nal­pflicht, die auf einfache Fahrläs­sigkeit zurück­zu­führen ist, ist die Haftung von WINHELP auf den typischer­weise vorher­seh­baren Schaden beschränkt.
  5. Bei Daten­verlust bzw. Daten­ver­nichtung haftet WINHELP nur, soweit sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesent­liche Vertrags­pflicht verur­sacht hat. Eine Vertrags­pflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durch­führung des Vertrags überhaupt erst ermög­licht und der Auftrag­geber auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf. Die Haftung des Auftrag­nehmers ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungs­ge­mäßen Daten­si­cherung durch den Kunden entstanden wäre.
  6. Eine weiter­ge­hende Haftung von WINHELP ist ausge­schlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkt­haf­tungs­gesetz bleibt von diesen Allge­meinen Geschäfts- und Lizenz­be­din­gungen unberührt.

 

  • 9 Anwend­bares Recht

Das Vertrags­ver­hältnis zwischen den Parteien und alle Strei­tig­keiten, die sich aus oder im Zusam­menhang mit diesem Vertrags­ver­hältnis ergeben, unter­liegen dem Recht der Bundes­re­publik Deutschland. Das Überein­kommen der Vereinten Nationen über Verträge über den inter­na­tio­nalen Warenkauf findet keine Anwendung.

 

  • 10 Gerichts­stand

Soweit der Kunde Kaufmann, juris­tische Person des öffent­lichen Rechts oder öffentlich-​recht­liches Sonder­ver­mögen ist oder keinen allge­meinen Gerichts­stand im Inland hat, oder nach Vertrags­schluss seinen Wohnsitz oder gewöhn­lichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhn­licher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage­er­hebung nicht bekannt ist, ist ausschließ­licher Gerichts­stand für sämtliche Strei­tig­keiten aus und in Verbindung mit dem Vertrags­ver­hältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von WINHELP.

 

  • 11 Salva­to­rische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestim­mungen dieser Allge­meinen Geschäfts- und Lizenz­be­din­gungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestim­mungen hiervon nicht berührt.