AGB WinHelp GmbH für den Softwarekauf
Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der WinHelp GmbH, Bienwaldstraße 41, 76287 Rheinstetten
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen WINHELP und Personen, die bei WINHELP Software bestellen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). WINHELP und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
- Der Kunde sichert zu, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.
- Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn WINHELP den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
- Die von WINHELP angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.
- 2 Vertragsschluss
- Die in Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot von WINHELP dar.
- Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an WINHELP zum Abschluss eines Kaufvertrages über die vom Kunden bestellte Software dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er von WINHELP eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei WINHELP eingegangen ist.
- Der Kunde ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei WINHELP an diese gebunden.
- Ein Kaufvertrag zwischen WINHELP und dem Kunden über die bestellte Software kommt erst dann zustande, wenn WINHELP die Bestellung durch eine weitere E-Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden annimmt (Annahmeerklärung) oder ihr durch Übermittlung des Downloadlinks für die bestellte Software nachkommt. WINHELP behält sich vor, das Angebot nur bezüglich eines Teils der bestellten Software anzunehmen. Über Software, die nicht in der Annahmeerklärung aufgeführt ist oder für die dem Kunden kein Downloadlink übermittelt wurde, kommt kein Kaufvertrag zustande.
- 3 Übergabe und Download der Software
- Die Übergabe der Software erfolgt durch Bereitstellung eines Links zum Download für die bestellte Software im Online-Kundenkonto des Kunden. Über diesen Link kann der Kunde die Software herunterladen und aktivieren.
- WINHELP ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
- Das Updatepaket ermöglicht dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit den Download und die Installation von während dieser Zeit durch WINHELP zur Verfügung gestellte Updates oder ähnliche Softwareanpassungen. Der Kunde wird rechtzeitig vor Laufzeitende auf dieses per E-Mail an seine im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse hingewiesen.
- Die Nutzung der Software sowie aller durch WINHELP zur Verfügung gestellten Anpassungen wird dem Kunden entsprechend der im nachfolgenden § 4 beschriebenen Lizenz ermöglicht. Sie ist an die Webshop-URL, für die sie registriert wurde, gebunden und zu Zwecken der Überprüfung der Aktualität der Software (insbesondere zur Ermöglichung der Updates etc.) und der lizenzgemäßen Nutzung (ggf. Laufzeit, Anzahl der Installationen) erfolgt eine regelmäßige automatische Prüfung der installierten WinHelp Module. Dabei werden durch WinHelp die Shopversion, die installierten WinHelp-Module, die Webshop-Url/TestShop-URL sowie die IP-Adresse des jeweiligen Shops erhoben und verarbeitet.
- 4 Lizenz
- WINHELP ist Inhaberin des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an der Software und behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.
- WINHELP räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software ein (nachfolgend „Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software in den Webshop, der beim Kauf der Software benannt wird, zu integrieren, diese auf dem Webserver des Webshops zu speichern und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Ausschließlich zu Testzwecken darf der Kunde die Software ebenfalls auf einer zweiten, bei der Bestellung oder im Kundenkonto, hinterlegten TestShop-URL einsetzen. Die Installation auf einem zweiten Produktivshop ist untersagt.
- Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, die Software unterzulizenzieren oder die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt.
- Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich WINHELP zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.
- Die Lizenz ist unübertragbar; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe der vom Kunden heruntergeladenen Programmkopie der Software, sofern der Kunde die auf seinem Computer installierte Programmkopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar macht.
Die Weitergabe der Programmkopie der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung von WINHELP. Diese erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Kunde WINHELP schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Software dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber WINHELP mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
- 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Software gesichert aufzubewahren, so dass ein unberechtigter Zugang bzw. unzulässiges Kopieren verhindert wird.
- Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.
- Im Fall der Weitergabe der vom Kunden heruntergeladenen Programmkopie der Software muss der Kunde die auf seinem Computer installierte Programmkopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar machen und WINHELP Namen und Adresse des Empfängers der Software mitteilen.
- 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
- Es gelten die in Anzeigen und/oder Internetseiten von WINHELP angegebenen, jeweils aktuellen Preise. Alle Preisangaben sind in Euro und zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise - Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten - auf die jeweils abgebildeten Softwareprodukte in den Anzeigen und der Internetseite von WINHELP gemäß entsprechender Beschreibung.
- Die Zahlung der Vergütung erfolgt als Vorauszahlung mittels der auf der Internetseite von WINHELP angebotenen Zahlungsmethoden. WINHELP behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Bei registrierten Bestandskunden kann WINHELP auch Zahlung gegen Rechnungsstellung anbieten. Bei Rechnungsstellung behält WINHELP sich eine Bonitätsprüfung vor. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Erst wenn WINHELP über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von WINHELP in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- 7 Gewährleistung
- WINHELP gewährleistet während der Gewährleistungsfrist, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der Spezifikation der Software entspricht.
- WINHELP gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht. WINHELP übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der Spezifikation der Software nichts anderes bestimmt ist. In der Spezifikation der Software oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
- Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird WINHELP nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben. WINHELP stehen zwei Versuche zur Nachbesserung zu. Gelingt es WINHELP nicht, die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, ist der Kunde zur Reduzierung der Vergütung („Minderung“) berechtigt. Sollte es sich um einen wesentlichen Mangel handeln, ist der Kunde statt zur Minderung auch zum Rücktritt berechtigt.
- Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,
- wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
- wenn er die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WINHELP modifiziert oder verändert, oder
- wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompatibel sind,
es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.
- Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von WINHELP oder auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WINHELP beruhen. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WINHELP bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von WINHELP beruhen.
- Sofern dem Kunden aufgrund Gewährleistung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung des nachstehenden § 8.
- 8 Haftung
- WINHELP haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von WINHELP liegen.
- WINHELP haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind.
- Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet WINHELP nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von WINHELP verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von WINHELP arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von WINHELP, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
- Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von WINHELP auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet WINHELP nur, soweit sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Auftraggeber auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- Eine weitergehende Haftung von WINHELP ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unberührt.
- 9 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
- 10 Gerichtsstand
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von WINHELP.
- 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.